Inkasso Rechtsanwalt

Inkasso Rechtsanwalt

In Zeiten, in denen die Begriffe „Inflation“ und „Reallöhne“ in den Medien nicht mehr wegzudenken sind und Gewerkschaften immer häufiger zu dem Mittel des Streiks greifen, um Gehaltserhöhungen oberhalb der jährlichen Inflationsrate zu erwirken, kommt es auch in der Bevölkerung immer häufiger zu Verschuldungen. Gelockt von den Angeboten namhafter Mode- und Einrichtungshäuser mit „0%-Finanzierung“ oder „zahlbar erst im nächsten Jahr“ kommt es immer häufiger dazu, dass man seine eigene Kaufkraft überschätzt. Auch plötzliche Krankheit mit folgenden Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit führen dazu, dass man die Zahlungsvereinbarungen nicht einhalten kann. Schnell folgen auf die Verschuldung ein Mahnbescheid und dann ein Schreiben von Inkasso, Rechtsanwalt oder gar vom Gerichtsvollzieher.

Doch was tun, wenn es so weit gekommen ist, dass der unschöne Schrieb vom Inkasso Rechtsanwalt in den heimischen Briefkasten zu finden ist? Auf keinen Fall darf man so ein Schreiben ignorieren, verschlossen lassen oder gar in den Mülleimer befördern. Das Inkassobüro ist der längere Arm der Gesellschaft, der man das Geld schuldet und hat, sobald dieses den Auftrag zum „Eintreiben der Schuld“ erhalten hat, sämtliche Befugnisse. Sobald also ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, ist jegliche Korrespondenz, alle Absprachen und Zahlungen stets nur an dieses Unternehmen zu richten. Sollten die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten werden, so wird das Inkassobüro den Auftrag an einen Inkasso Rechtsanwalt weiter leiten, also an einen Rechtsanwalt, der sich auf dieses Recht spezialisiert hat. Sollten auch dann die Vereinbarungen nicht einzuhalten sein, kommt es zu einem Antrag vor Gericht, zu einer Verurteilung, also zu einem sogenannten Titel gegen den säumigen Schuldner. Ist ein Titel erst erwirkt, kann die Schuld per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

Alle anfallenden Kosten, für das Inkassounternehmen, den Rechtsanwalt, die Gerichtskosten und die Kosten für den Gerichtsvollzieher, werden der ursprünglichen Schuld zugerechnet und müssen somit ebenfalls vom Schuldner getragen werden. Dazu kommen die anfallenden Zinsen und Zinseszinsen für die verstreichende Zeit bis zum endgültigen Ausgleich des Schuldenkontos. Um die Schulden schnell loszuwerden, kann oft auch ein Vergleich angestrebt werden. Dies ist selbstverständlich nur möglich, wenn man einen bestimmten finanziellen Puffer hat, welcher einem ermöglicht, mindestens 50 % der Gesamtsumme aufzubringen.